Journal De Bruxelles - Wüst dringt nach Bund-Länder-Runde auf Rechtsgrundlage für Basisschutzmaßnahmen

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Wüst dringt nach Bund-Länder-Runde auf Rechtsgrundlage für Basisschutzmaßnahmen
Wüst dringt nach Bund-Länder-Runde auf Rechtsgrundlage für Basisschutzmaßnahmen

Wüst dringt nach Bund-Länder-Runde auf Rechtsgrundlage für Basisschutzmaßnahmen

Nordrhein-Westfalens Regierungschef Hendrik Wüst (CDU) hat nach der Bund-Länder-Runde über die weitere Coronastrategie vom Mittwoch eine "sichere Rechtsgrundlage" für Basisschutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht von der Bundesebene gefordert. Die Länder seien sich darin einig, dass dies zur Absicherung der anstehenden Öffnungsschritte unbedingt erforderlich sei, sagte der Vorsitzende der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten nach den Beratungen vor Journalisten in Berlin. "Wir müssen achtsam bleiben."

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Laut Infektionsschutzgesetz müssen alle Coronaschutzmaßnahmen zum 20. März bundesweit auslaufen. Der Bundestag müssten daher aktiv werden, um Anschlussregelungen zu schaffen, die das Beibehalten von Maßnahmen über diesen Zeitpunkt hinaus ermöglichen. Die Länder bräuchten diese Rechtsgrundlage, betonte Wüst. Es gehe insbesondere um Masken- sowie Abstandspflichten, Bestimmungen für Hygienekonzepte und Vorgaben für Coronatestungen zumindest in Bereichen mit sehr vulnerablen Gruppen.

Die Beibehaltung solcher Basisschutzmaßnahmen sei nicht zuletzt für einen sicheren Schul- und Kitabetrieb erforderlich, sagte Wüst. Es gebe "Grund zu der Hoffnung", dass die Omikronwelle langsam auslaufe. "Wir befinden wir uns jetzt in einer neuen Phase der Pandemie." Es gehe aber darum, verantwortbare Öffnungsschritte mit "Achtsamkeit" zu verbinden. Dafür sei eine entsprechende Rechtsgrundlage nötig, um auf ein etwaiges Wiederansteigen von Infektionszahlen reagieren zu können.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sagte nach den Beratungen mit dem Ländern vom Mittwoch zu, sich dafür einzusetzen. Ein entsprechender Gesetzgebungsprozess im Bundestag habe schon eingesetzt.

D.Verstraete--JdB