Journal De Bruxelles - Forschungsministerium strebt Inkrafttreten der Bafög-Reform zum Wintersemester an

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Forschungsministerium strebt Inkrafttreten der Bafög-Reform zum Wintersemester an
Forschungsministerium strebt Inkrafttreten der Bafög-Reform zum Wintersemester an / Foto: FOCKE STRANGMANN - AFP

Forschungsministerium strebt Inkrafttreten der Bafög-Reform zum Wintersemester an

Nach skeptischen Äußerungen zu einer baldigen Bafög-Reform von Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) hat ihr Ministerium den geplanten Zeitplan für die Umsetzung bekräftigt. Das Forschungsministerium arbeite daran, "dass die Bafög-Reform Ende Juli im Kabinett verabschiedet wird und zum Wintersemester 2026/27 in Kraft treten kann", erklärte das Ressort am Sonntagnachmittag im Online-Dienst X. Weitere Angaben wurden nicht gemacht.

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Bär hatte in einem Interview am Wochenende deutlich gemacht, dass sie nicht mehr mit einer schnellen Bafög-Reform rechnet. Sie verwies dabei auf Widerstand aus den Regierungsfraktionen, äußerte aber Verständnis wegen allgemeiner Sparzwänge.

Der Koalitionspartner SPD reagierte darauf am Sonntag empört. Die SPD-Fraktion stehe "geschlossen" zur Umsetzung der Koalitionsvereinbarung zur Bafög-Reform, erklärte die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Wiebke Esdar, am Sonntag. Bärs Äußerungen seien damit "schlicht falsch und nicht zutreffend".

Im Koalitionsvertrag hatten sich CDU, CSU und SPD auf eine Bafög-Novelle geeinigt, die zum Wintersemester 2026/2027 eine Erhöhung der Wohnkostenpauschale von 380 auf 440 Euro pro Monat vorsieht. Der Grundbedarf für Studierende soll in zwei Schritten zum Wintersemester 2027/28 und 2028/29 an das Grundsicherungsniveau angepasst werden.

Das Bundesforschungsministerium hatte Ende April mitgeteilt, dass sich die Koalition im Zuge der Haushaltsverhandlungen auf die Finanzierung geeinigt habe. Für Verstimmungen mit der SPD hatte dann aber vor gut einer Woche schon Unions-Fraktionschef Jens Spahn (CDU) gesorgt, als er in einem Interview sagte, das Bafög könne wie andere Leistungen absehbar nicht erhöht werden.

D.Mertens--JdB