Journal De Bruxelles - Bundesregierung hofft auf breite Zustimmung zu UN-Resolution zu Ukraine-Krieg

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Bundesregierung hofft auf breite Zustimmung zu UN-Resolution zu Ukraine-Krieg
Bundesregierung hofft auf breite Zustimmung zu UN-Resolution zu Ukraine-Krieg

Bundesregierung hofft auf breite Zustimmung zu UN-Resolution zu Ukraine-Krieg

Die Bundesregierung hofft auf eine breite Zustimmung zu einer Resolution der UN-Vollversammlung, mit der Russland zu einem sofortigen Truppenabzug aus der Ukraine aufgefordert werden soll. Die Resolution solle "ein breites Signal senden der ganzen Welt an Russland, dass das so nicht hingenommen werden soll", sagte eine Sprecherin des Bundesaußenministeriums am Mittwoch in Berlin.

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Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) hatte bereits am Vortag bei einer Dringlichkeitssitzung der UN-Vollversammlung in New York dazu aufgerufen, für die Resolution zu stimmen. Russland habe die internationale Friedensordnung "brutal angegriffen". "Deswegen geht es bei diesem Krieg nicht nur um die Ukraine, nicht nur um Europa, sondern um uns alle."

Die UN-Vollversammlung wird am Mittwoch über die Resolution abstimmen, die zwar nicht bindend, aber symbolisch bedeutsam ist. In dem Text wird die russische Regierung aufgefordert, umgehend den Einsatz von Gewalt in der Ukraine einzustellen und ihre Truppen "sofort, vollständig und ohne Vorbedingungen" aus dem Land abzuziehen.

War der russische Angriff auf die Ukraine in einem früheren Resolutionsentwurf "verurteilt" worden, wird die russische "Aggression" in dem aktuellen Text "in schärfster Form bedauert". Für eine Verabschiedung des Textes in der UN-Vollversammlung, in der die 193 UN-Mitgliedstaaten vertreten sind, ist eine Zweidrittelmehrheit nötig. Das bezieht sich auf die abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen, Enthaltungen zählen nicht.

Die UN-Vollversammlung war am Montag zu der erst elften Dringlichkeitssitzung ihrer Geschichte zusammengekommen. Vergangene Woche hatte Russland im UN-Sicherheitsrat mit seinem Veto eine Resolution verhindert, die den Angriff auf die Ukraine verurteilt hätte. In der UN-Vollversammlung hat Russland anders als im Sicherheitsrat kein Veto-Recht.

Westliche Staaten werfen Russland vor, mit dem Angriff auf die Ukraine Artikel 2 der UN-Charta verletzt zu haben, die Mitgliedstaaten grundsätzlich die "Androhung oder Anwendung von Gewalt" gegen andere Staaten untersagt. Russland dagegen beruft sich auf das in Artikel 51 verankerte "Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung", was vom Westen entschieden zurückgewiesen wird.

2014 hatte die UN-Vollversammlung bereits eine Resolution zum Konflikt zwischen Russland und der Ukraine beschlossen. Das Gremium bezeichnete das Referendum auf der Krim über eine Zugehörigkeit zu Russland im Zuge der Annexion der ukrainischen Halbinsel durch Moskau als "ungültig". Damals stimmten 100 Staaten für den Text, elf Staaten stimmten dagegen und 58 Staaten enthielten sich.

M.Kohnen--JdB