Krankenstand: Hausärzte kritisieren Online-Krankschreibungen gegen Geld scharf
In der Debatte über den Krankenstand in Deutschland haben Hausärzte die Möglichkeit der Online-Krankschreibung gegen Geld als unseriös kritisiert und strengere Regeln dafür gefordert. "Während sich Hausarztpraxen an klare Regeln halten, wird es kommerziellen Anbietern ermöglicht, schnelles Geld mit Pseudo-Attesten zu machen", sagte der Vorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands, Markus Beier, der "Rheinischen Post" vom Donnerstag. Damit müsse Schluss sein.
Online-Plattformen und Online-Arztpraxen bieten Krankschreibungen gegen Geld an, so ist eine Erstkrankschreibung bislang unbekannter Patientinnen und Patienten schon nach einer Videosprechstunde möglich. Beier kritisierte, dass entsprechende Anbieter "aggressiv mit Online-Krankschreibungen für 20 bis 30 Euro" werben und Gesetzeslücken ausnutzen würden. Bei der telefonischen Krankschreibung sei es nicht möglich, Menschen krank zu schreiben, die in der Praxis nicht bekannt seien. "Dieser Vorbehalt sollte künftig auch für Videosprechstunden gelten", forderte Beier.
"Die Bundesregierung muss kommerziellen Online-Anbietern von Krankschreibungen endlich einen Riegel vorschieben", forderte Beier in der "Rheinischen Post" und kritisierte die Anbieter als unseriös. Es sei "offensichtlich, dass es den Anbietern nicht um Versorgung, sondern um Geldmacherei geht".
Der frühere Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) stellte sich hinter strengere Regeln, sprach sich grundsätzlich aber für die Möglichkeit der telefonischen und auch der Online-Krankschreibung aus - denn so kämen weniger kranke Menschen in die Praxen.
Gleichwohl sagte er ebenfalls der "Rheinischen Post": "Die Online-Krankschreibung sollte nur den Hausärzten oder behandelnden Fachärzten erlaubt sein." Es sei problematisch, dass kommerzielle Anbieter, die keinen Bezug zum Patienten hätten und nicht praktisch tätig seien, mit Online-Krankschreibungen werben würden. Hier gebe es "in der Tat leider rechtliche Lücken".
K.Laurent--JdB