Eltern beharren auf Heimunterricht: Gericht weist Klage gegen Schulpflicht ab
Eltern müssen einem Gerichtsurteil zufolge ihre schulpflichtigen Kinder an einer Schule anmelden, auch wenn sie diese aus religiösen Gründen zu Hause unterrichten wollen. Das Verwaltungsgericht im nordrhein-westfälischen Münster wies die Klagen einer Familie gegen entsprechende Anordnungen der Schulaufsichtsbehörde ab, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Die Behörde habe die Eltern zu Recht verpflichtet, ihre Kinder an einer Schule anzumelden, hieß es.
Die Kläger aus dem Kreis Borken wollten laut Gerichtsangaben ihre Kinder aus religiösen Gründen zu Hause unterrichten. Dabei griffen sie auf die Unterstützung eines Vereins zurück, der sich als "freies christliches Heimschulwerk" bezeichnet. Das beklagte Land hielt dem entgegen, dass die Schulpflicht so nicht erfüllt werden könne. Bei dem Verein handle es sich weder um eine öffentliche Schule noch um eine Ersatz- oder anerkannte Ergänzungsschule.
Das Gericht gab dem Land Recht. Die Schulpflicht hätten die Kläger nicht durch eine Anmeldung bei dem Verein erfüllt, hieß es zur Begründung. Der Verein sei keine Schule im Sinn des Schulgesetzes, weil er regelmäßig keinen Unterricht selbst erteile, sondern Eltern lediglich bei der Organisation von Heimunterricht unterstütze.
Da das Gesetz eine Schulbesuchspflicht vorgebe, sei auch irrelevant, ob die Unterrichtung und Erziehung der Kinder anders gesichert seien. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster die Zulassung der Berufung beantragen.
E.Goossens--JdB