Gericht rügt Teiläußerungen von früherem Oldenburger Polizeipräsident zu AfD
Der frühere Oldenburger Polizeipräsident Johann Kühme hat mit Äußerungen über die AfD in einem Zeitungsinterview teils gegen geltende rechtliche Vorgaben verstoßen. Das entschied das Verwaltungsgericht in der niedersächsischen Stadt am Montag laut einer Mitteilung. Kühme verstieß demnach mit seinen Äußerungen teilweise gegen das Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot. Der niedersächsische Landesverband der AfD hatte gegen die Polizeidirektion Oldenburg vor dem Verwaltungsgericht geklagt.
Laut Gerichtsangaben war der Polizeipräsident grundsätzlich befugt, sich im Rahmen seiner Aufgaben öffentlich zu Themen der inneren Sicherheit, der Ermittlungstätigkeit der Polizei sowie zu Angriffen auf die freiheitliche demokratische Grundordnung zu äußern. Diese Befugnis unterliege bei Amtsträgern aber rechtlichen Grenzen, die im konkreten Fall teils überschritten worden seien.
Kühme hatte sich in einem im August 2023 in der "Nordwest-Zeitung" erschienenen Interview über die AfD geäußert. Laut Norddeutschem Rundfunk äußerte Kühme darin, dass die AfD "zur Gefahr für die innere Sicherheit" werde, Wahrheiten verdrehe und Lügen verbreite, womit die Partei das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen manipuliere.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können bei dem niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die Zulassung der Berufung beantragen.
T.Bastin--JdB