Journal De Bruxelles - Grüne beharren weiter auf Verbotsverfahren gegen die AfD

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Grüne beharren weiter auf Verbotsverfahren gegen die AfD
Grüne beharren weiter auf Verbotsverfahren gegen die AfD / Foto: Ronny Hartmann - AFP/Archiv

Grüne beharren weiter auf Verbotsverfahren gegen die AfD

Die Grünen im Bundestag beharren weiter auf ein Verbotsverfahren gegen die AfD. "Wir haben es bei der AfD mit einer nun gesichert rechtsextremen Partei zu tun, die immer mehr auch an Stimmen dazugewinnt", sagte die Parlamentsgeschäftsführerin Irene Mihalic den Sendern RTL und ntv am Montag.

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Das Gutachten des Verfassungsschutzes, mit dem der Verfassungsschutz die Partei zur "gesichert rechtsextremistischen Bestrebung" hochgestuft hatte, ist für Mihalic ein "wichtiger Baustein" bei einem möglichen Verbotsverfahren. Hierfür seien viele öffentliche Quellen ausgewertet worden. "Wenn man jetzt noch ein bisschen tiefer bohrt, dann lassen sich vielleicht noch weitere Elemente zusammentragen, die ein Parteiverbot wahrscheinlich machen", sagte Mihalic.

Auch der scheidende niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) ist für ein Verbotsverfahren, warnt aber vor einem leichtfertigen Vorgehen. "Ich möchte nicht, dass die AfD ein misslungenes Verbotsverfahren am Ende als ein großes Geschenk empfindet, das darf nicht passieren", sagte er der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung". Auf die Frage, ob er ein Verbotsverfahren befürworten würde, sagte Weil: "Wenn das Ergebnis der Prüfung ist, dass es eine große Chance gibt, auch tatsächlich zu gewinnen, dann ja."

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in Köln hatte Anfang Mai die AfD nach jahrelanger Prüfung als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft. Die AfD reichte dagegen Klage ein, das BfV setzte die Hochstufung daraufhin aus und führt die AfD bundesweit seither wieder bis auf Weiteres lediglich als Verdachtsfall. Inhaltlich hält die Behörde aber an ihrer Einschätzung fest.

Im Bundestag ist die AfD mit 151 Abgeordneten zweitstärkste Kraft. Neben dem Bundestag können auch der Bundesrat oder die Bundesregierung ein Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beantragen.

W.Lievens--JdB