Journal De Bruxelles - Familie aus Oberhausen wegen IS-Unterstützung zu Haftstrafen verurteilt

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Familie aus Oberhausen wegen IS-Unterstützung zu Haftstrafen verurteilt
Familie aus Oberhausen wegen IS-Unterstützung zu Haftstrafen verurteilt

Familie aus Oberhausen wegen IS-Unterstützung zu Haftstrafen verurteilt

Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf sind vier Mitglieder einer Familie aus Oberhausen wegen Geldzahlungen an die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) zu Haftstrafen verurteilt worden. Das Gericht sprach die Mutter und drei Geschwister eines nach Syrien ausgereisten verwandten Dschihadisten wegen der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung schuldig, wie aus einer Mitteilung vom Donnerstag hervorging. Ihre Haftstrafen, die zwischen sieben Monaten und zwei Jahren betragen, wurden zur Bewährung ausgesetzt.

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Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die vier Beschuldigten von Juli 2015 bis November 2018 einen Angehörigen, der sich im Jahr 2015 dem IS angeschlossen hatte, finanziell unterstützt hatten. In mehreren Fällen hätten sie Geldbeträge an den nahen Verwandten im Herrschaftsgebiet des IS übermittelt und somit die Unterstützung der terroristischen Vereinigung in Kauf genommen. Insgesamt schickten die Angeklagten im Alter von 24 bis 60 Jahren dem Dschihadisten demnach fast 20.000 Euro.

Ein fünfter Angeklagter konnte nicht wegen IS-Unterstützung verurteilt werden. Er hatte zwar versucht, den Dschihadisten finanziell mit 2540 Euro zu unterstützen, sein übermitteltes Geld kam jedoch nicht an. Der Versuch der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland ist hierzulande jedoch nicht strafbar.

Wegen versuchten Verstoßes gegen das sogenannte Bereitstellungsverbot nach dem Außenwirtschaftsgesetz, das die Lieferung von Ressourcen an bestimmte Länder und Organisationen verbietet, wurde er dennoch zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Strafmildernd berücksichtigte der Senat, dass alle Angeklagten ein Geständnis abgelegt hatten und die Zahlungen nicht in erster Linie dem IS galten, sondern primär zur Unterstützung ihres Familienangehörigen gedacht waren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Über eine Revision würde der Bundesgerichtshof entscheiden.

T.Moens--JdB